home

...

22.09.2005

Elbe-Jeezel-Zeitung:

»Hausdurchsuchung rechtswidrig»
Landgericht Lüneburg erkennt keinen Anfangsverdacht zum öffentlichen Aufruf zu einer Straftat
as Dannenberg. Die Polizeimaßnahmen bei einer Hausdurchsuchung, die im August in Tollendorf gegen zwei Wohnungen und die Redaktionsräume der Zeitschrift »anti atom aktuell» (aaa) vorgenommen wurden, sind rechtswidrig gewesen. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden und der Beschwerde eines Journalisten und einer Journalistin entsprochen.
»Das Amtsgericht Dannenberg hat zu Unrecht gegen die Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse erlassen» heißt es im Beschluss der 6. Strafkammer des LG Lüneburg. Selbst »Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen, sind nicht ersichtlich.» Die notwendigen Auslagen der Beschuldigten trägt die Landeskasse.

In der Begründung weist die Kammer auf die besondere Schwere hin, mit der durch eine Hausdurchsuchung in Grundrechte eingegriffen wird; die sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts durch den zuständigen Richter müsse Grundvoraussetzung einer solchen Maßnahme sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen einer angeblichen Aufforderung zu Straftaten eingeleitet. Sie nahm Bezug auf die Internetseite der Veranstaltungswoche »prekär-camp». In der Programmübersicht waren Workshops zum Thema »Yomango» genannt. In der spanischen Umgangssprache bedeutet yo mango sowohl »ich esse» als auch »ich klaue». Nach Angaben der aaa-Redaktion sei »Yomango» eine von Künstlerinnen in Barcelona initiierte Form des Protests gegen Verarmung und Verunsicherung der Lebensverhältnisse.
........
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten EDV-Rechner und Datenträger von der Polizei an die bisher Beschuldigten zurückgeben lassen.

 

Fenster schliessen